Die Kosten für Ihr
unparteiisches Gutachten richten sich nach dem
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
(HG 5 - Fenster, Türe, Tore gem. §§ 9-11 JVEG).
Selbstverständlich sind
wir in Ihrem Interesse darum bemüht, Ihre Kosten so niedrig wie
möglich zu gestalten.
Das Honorar umfasst
alle Tätigkeiten, die in direkten Zusammenhang mit der
Gutachtenerstellung anfallen),
Fahrtkostenersatz
Pkw 0,30 € pro km + evtl. Parkgebühren
Tage-
und Übernachtungsgeld bei
längerfristiger Abwesenheit
Falls (was
selten vorkommt) zusätzliche Hilfspersonen erforderlich
sein sollten, beläuft sich deren Satz auf etwa den halben
Stundensatz nach dem JVEG pro Stunde.
Steuernummer: 63393/22801, keine Umsatzsteuer gem. § 19 Abs.
1 UstG