Sämtliche Leistungen werden nebenberuflich im Rahmen
zivilrechtlicher Angelegenheiten (Streitigkeiten,
Auseinandersetzungen) angeboten.
Unsere Kunden sind deshalb:
Privatpersonen
Gerichte
Versicherungen
Abgelehnt werden müssen Anfragen, die laufende Strafverfahren (z.B.
bei polizeilichen Ermittlungen) betreffen, da diese in die
Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft / Gerichte für Strafsachen
fallen. In diesen Fällen werden von dort aus
Behördensachverständige beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg
oder einer Kriminaltechnischen Untersuchungsstelle beauftragt.
Aus
diesem Grund müssen Aufträge vor der Annahme durch unser Büro auf
diese Relevanz hin geprüft werden.
Generell behalten wir uns vor, einzelne Untersuchungen abzulehnen.
Üblicherweise werden unsere Ergebnisse in Form eines schriftlichen
und bebilderten Gutachtens mit Kostennote innerhalb von vier Wochen
bei Ihnen sein.
Neben den von mir
angebotenen Leistungen, kann ich Ihnen auch kostenfrei kompetente
Sachverständige aus dem gleichen Fachgebiet in anderen Regionen oder
anderen sicherheitstechnischen Bereichen weiterempfehlen, die mir
aus der beruflichen Praxis bekannt sind.